Verfasst von:
Markus am
09.02.2006 13:05
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THEMA: Eigenbeleg - kann mir da niemand helfen ? |
Hallo,
Ich habe auf folgende Frage noch keine Antwort erhalten, weiss das wirklich niemand ?
Ich bin Freiberufler und möchte jetzt in EBay etwas ersteigern.
Angenommen, der Verkäufer kann (möchte) mir nicht eine Rechnung ausstellen, genügt da ein sogenannter "Eigenbeleg" ?
Was muss ein Solcher beinhalten ?
Ich frage mich, ob es diesen Eigenbeleg überhaupt gibt, oder bin ich auf dem Holzweg ?
Danke
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Verfasst von:
FM Steuerberatung GmbH am
09.02.2006 13:05
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THEMA: Re: Eigenbeleg - kann mir da niemand helfen ? |
Wenn Sie bei e-bay etwas ersteigern und dafür keine Rechnung erhalten, haben Sie jedenfalls für den erworbenen Gegenstand keinen Vorsteuer-Abzug!
Sie können aber den Gegenstand nach dem Kauf in Ihre Firma einlegen und darüber einen Eigenbeleg schreiben. Ihnen bleiben dann zumindest die Betriebsausgaben aus dem Kauf, wie gesagt aber niemals die Vorsteuer. |
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