Sehr geehrtes Forum,
habe einige Frage zu steuerlichen Absetzung in Zusammenhang mit Studium und Fahrtkosten/Werbungskosten:
- dürfen auch Einzelfahrscheine für Straßenbahn/Bus von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese für Fahrten zu beruflichen Terminen erstanden wurden?
- dürfen Restaurantbesuche, die etwa der Geschäftsanbahnung oder Aktivitäten zur Bewerbung in voller Höhe abgesetzt werden?
- Wie sieht es mit Bibliotheksbeiträgen für Fachliteratur aus?
- darf man auch eine Vorteilscard von der ÖBB, wenn sie überwiegend für dienstliche Zwecke erstanden wurde absetzen?
- Studiengebühren darf an mittlerweile 1:1 absetzen - oder?
Vielen vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Egon |
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