Verfasst von:
karin schöllnast am
04.02.2006 06:19
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THEMA: Freier Dienstnehmer USt |
Hallo, ich hätte ein paar Fragen zur Ust!!!
+ Ich bin Freier Dienstnehmer und werde im Jahr 2006 ca. 25860 € (brutto dh. Soz. Vers. ist schon abgezogen) verdienen.
1)Ist die Grenze von 22.000 € eine Nettogrenze? Heißt das, das die Est schon abgezogen ist?
2)Ist es ein Vorteil wenn ich trotzdem eine UID Nr beantrage und Ust abführe?
2) Gibt es da einen pauschalen Absetzbetrag? Wie hoch ist dieser in % ?
3) Was heißt: ein Antrag nach § 20 Abs. 1 UstG? Was ist das? Soll ich das im Fragebogen Verf. 24 ankreuzen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Ohne Hilfe ist der Steuerdschungel undurchschaubar!!! |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
04.02.2006 06:19
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THEMA: Re: Freier Dienstnehmer USt |
Bei dem Begriff "Bruttoeinnahmen" ist die SV noch nicht abgezogen. Daher werden Sie die Grenze für die Kleinunternehmerregelung übersteigen.
1) Die € 22.000 sind nach dem Umsatzsteuergesetz eine Nettogrenze, da kann die Est nicht abgezogen werden.
2) Es kann für Sie von Vorteil sein, die Ust Ihren Auftraggebern in Rechnung zu stellen und abzuführen; z. B. wenn Sie viel investieren müssen und in den Ausgaben viel Vorsteuer steckt.
2) Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsteuerpauschalierung
3)Da Sie kein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, dürfen Sie dieses Feld nicht ankreuzen.
Aus Ihren Fragen schließe ich, dass Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beginnen. Ich empfehle daher ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um von Beginn an abzuklären, auf was Sie alles achten müssen.
www.steuerberater-rapp.at
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