Ich habe heuer im Sommer gemeinsam mit meinem Lebensgefährten ein Grundstück erworben. Als Käufer stehen wir beide im Kaufvertrag sowie im Grundbuch. Können wir beide die Hälfte des Kaufpreises beim "Jahresausgleich" eintragen. Oder ist nur die gesamte Summe für einen von uns beiden möglich.
Vielen DANK für die Hilfe.
Mfg
Manuela Reindl