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Verfasst von: Jack B. am 04.02.2006 05:51
 


THEMA:  Freier DN: KUG und E1a
Guten Tag, Ich hätte folgende Fragen - vielleicht kann mir jemand helfen? 1. Ich habe 2005 durchgängig als freier DN gearbeitet, und monatlich Honorarnoten ohne Ausweisung der USt. geschrieben. Nun habe ich 2005 in Summe ~26.000 EUR brutto (inkl. SV) verdient - und nun von der Kleinunternehmergrenze von 22.000 EUR gehört... Da diese aber soweit ich weiss netto gilt und ich somit 26.000/1,2 = 21.667 EUR netto verdient habe falle ich darunter, oder? Muss ich trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben auch wenn ich keine USt. ausgewiesen habe? 2. Ich habe im Kalenderjahr 2004 (war ich noch nicht steuerpflichtig) einen Laptop im Wert von 2000 EUR gekauft und im Jahr 2005 PC+Monitor im Wert von ebenfalls 2000 EUR. Soweit ich weiss kann man solche Dinge über 3 Jahre abschreiben. Nun, aber wie trage ich das in das Formular E1a ein? Soweit ich weiss fällt das in "Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder EKR 765-769 27" (Posten 9200) - aber welchen Prozentsatz der Gesamtsumme trage ich da ein (einfach ein drittel?), und wie verfahre ich mit dem Laptop, den ich schon 2004 gekauft habe - kann ich da trotzdem noch 1/3 eintragen? Brauche ich auch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich diese Dinge für die Arbeit verwende? Wie sieht sowas aus, dass diese Dinge absetzbar werden (nun den Heim-PC verwende ich natürlich auch privat...) ? Vielen herzlichen Dank im Voraus, Jack
Verfasst von: Karl am 04.02.2006 05:51
 


THEMA:  Re: Freier DN: KUG und E1a
1. Ja 2. Wenn der PC gespendet wurde oä. dann ist der Posten richtig ;-). Schau mal ob der Posten 9130 nicht besser geeignet ist.
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