Ich habe folgendes Problem bezüglich der Aussellung von UST in den Rechnungen.
Ausgangspunkt ist eine Firma in Österreich die für eine deutsche & eine slowenische Firma Regale in Österreich betreut (Waren der deutschen Firma in den Regalen werden bei Bedarf nachbestellt und nachgeschlichtet). Dafür legt sie der deutschen/slowenischen Firma eine Rechnung ohne UST.
Ist diese Vorgangsweise korrekt nach Reverse Charge? Ist nach Vermittlungsleistung oder nach Tätigkeitsortsprinzip zu urteilen? Beim Tätigkeitsortsprinzip müsste ich ja dann nach der Generalklausel den Umsatz 20% UST unterstellen?