Verfasst von:
Martina S. am
02.02.2006 08:05
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THEMA: Sonderausgaben - Eigentumswohnung |
Wie kann ich die Kosten meiner Eigentumswohnung (eigen- und fremdfinanziert, CHF-Kredit) als Sonderausgaben bzw. bis zu welcher Höhe absetzen? Kann ich nur die jählichen Darlehensraten inkl. Zinsen und Spesen absetzen oder noch mehr?
Danke für die Info! |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
02.02.2006 08:05
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THEMA: Re: Sonderausgaben - Eigentumswohnung |
1.
Sie koennen die jählichen Darlehensraten inkl. Zinsen und Spesen geltend machen.
2.
Lediglich neu geschaffener Wohnraum oder die Sanierung sind beguenstigt. :-(
3.
Diese Ausgaben werden zusammen mit den Personenversicherungen etc. lediglich bis zum Hoechstbetrag von EUR 2.920,-- und das nur zu einem Viertel beruecksichtigt.
:-((
Dies ergibt also bei einem Spitzensteuersatz von 50% bestenfalls eine Steuerersparnis von EUR 365,-- pro Jahr. Dies aber auch nur theoretisch, denn wenn Sie schon soviel verdienen, dann duerfen Sie ueberhaupt keine Topfsonderausgaben mehr absetzen.
:-(((
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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