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Verfasst von: Martina S. am 02.02.2006 08:05
 


THEMA:  Sonderausgaben - Eigentumswohnung
Wie kann ich die Kosten meiner Eigentumswohnung (eigen- und fremdfinanziert, CHF-Kredit) als Sonderausgaben bzw. bis zu welcher Höhe absetzen? Kann ich nur die jählichen Darlehensraten inkl. Zinsen und Spesen absetzen oder noch mehr? Danke für die Info!
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 02.02.2006 08:05
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben - Eigentumswohnung
1. Sie koennen die jählichen Darlehensraten inkl. Zinsen und Spesen geltend machen. 2. Lediglich neu geschaffener Wohnraum oder die Sanierung sind beguenstigt. :-( 3. Diese Ausgaben werden zusammen mit den Personenversicherungen etc. lediglich bis zum Hoechstbetrag von EUR 2.920,-- und das nur zu einem Viertel beruecksichtigt. :-(( Dies ergibt also bei einem Spitzensteuersatz von 50% bestenfalls eine Steuerersparnis von EUR 365,-- pro Jahr. Dies aber auch nur theoretisch, denn wenn Sie schon soviel verdienen, dann duerfen Sie ueberhaupt keine Topfsonderausgaben mehr absetzen. :-((( Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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