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Verfasst von: Markus am 01.02.2006 17:42
 


THEMA:  Sozialversicherung
Hallo! Meine Situation ist folgende: Ich arbeite als "freier Dienstnehmer". Sozialversicherungsbeiträge von 13,85 % werden mir vom Honorar jedes Monat automatisch abgezogen. Zusätzlich bin ich jedoch noch selbständig als Nachhilfelehrer tätig. Ich bekomme das Geld ohne Steuer- und Sozialversicherungsabzüge auf die Hand. Letztes Jahr habe ich jedoch insgesamt nicht mehr als 8.000 Euro verdient - das meiste davon kam aus den(bereits "sozialversicherten") Einkünften als freier Dienstnehmer, jene aus selbständiger Arbeit betragen nur ein paar hundert Euro. 1) Muss ich für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Sozialversicherung zahlen? 2) Wenn ja, muss ich eine bestimmte Erklärung machen oder kommt die GKK auf mich zu? 3) Wo wäre ich dann versichert? Bei der GKK? (als freier Dienstnehmer bei der GKK)
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.02.2006 17:42
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung
1) nein nur wenn die selbständigen Einkünfte über € 3881,51--(2005)und 2006 über € 3997,92 liegen. Sie wären dann mehrfachversichert bei der GKK und bei der Sozialv.d.gew.Wirtschaft.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 01.02.2006 17:42
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung
Als freier Dienstnehmer sind mit der Steuer bei den Selbstaendigen, bei der Sozialversicherung aber aehnlich wie die Arbeitnehmer in der ASVG-Versicherung. Die Steuergrenze liegt uebrigens bei EUR 10.000,-- Gesamteinkommen (inkl. der Einkünfte als freier Dienstnehmer). AM OESV
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