Meine Frau hat für das Jahr 2003 Kinderbetreungsgeld bezogen und ich habe einen Alleinverdienerabsetzbetrag bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angegeben.
Das Finanzamt hat mir diesen nun aberkannt, mit der Begründung, dass meine Frau über 4.400 Euro dazuverdient hat (Kinderbetreungsgeld). Ist dies korrekt???
Laut Steuerheft (2003), ist doch das Kinderbetreungsgeld von der Zuverdienstgrenze ausgenommen ??? |
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