Verfasst von:
Thomas am
08.05.2006 14:49
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THEMA: Umsatzsteuer OEG |
Ab einer Umsatzgrenze von 22000 EUR / Jahr ( einmaliges Überschreiten um 15% in 5 Jahren erlaubt ) kann man als Einzelunternehmer das Ust-Nettosystem anwenden.
Wenn man jetzt eine OEG mit 2 Gesellschaftern gründet, erhöht sich dann die Umsatzgrenze automatisch auf 44000 EUR pro Jahr. ( Einkommenssteuerpflichtig werden die Gesellschafter ja auch erst wenn sie beide 10 000 EUR pro Jahr übersteigen ... )
Das Unternehmen erbringt ausschließlich Leistungen an Privatpersonen und wird auch kaum bei anderen Firmen einkaufen --> daher auch kaum Vorsteuerabzug möglich !!!
Vielen Dank im Voraus !
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Verfasst von:
Thomas am
08.05.2006 14:49
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THEMA: Re: Umsatzsteuer OEG |
Zusatz :
Sind mit "Umsatz 22000 EUR" alle Einnahmen in einem Jahr gemeint
oder der reine Gewinn --> Einnahmen - Ausgaben ( Personal, etc.... )
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
08.05.2006 14:49
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THEMA: Re: Umsatzsteuer OEG |
Mit Umsatz sind alle Einnahmen gemeint (z.B. auch reine Kostenersätze).
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.05.2006 14:49
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