Verfasst von:
JazzyM am
02.02.2006 16:24
|
|
THEMA: EkSteuer bei 3 involvierten Staaten |
Liebes Forum,
ich verhandle gerade einen neuen Job, bei dem folgende Gegebenheiten bestehen:
Ausland A: hier hat das Unternehmen seine Zentrale, und dort wird der Großteil meines Gehalts ausgezahlt. Es handelt sich um ein EU Land mit bestehendem DBA mit Österreich. Die Steuersätze sind einige Prozentpunkte unter den österreichischen.
Ausland B: dorthin werde ich entsandt und werde auch mit meiner Frau dort einen Hausstand gründen. Ich bekomme dort ein kleines (ortsübliches) Gehalt. Es ist kein EU Staat und es existiert kein DBA mit Österreich.
Zwischen Ausland A und B besteht ein DBA.
Wir würden gern weiterhin einen Zweitwohnsitz in Österreich unterhalten, uns aber weniger als 70 Tage im Jahr in Österreich aufhalten.
Besonders die Tatsache, den Hauptteil meines Gehalts in einem Land zu beziehen, in dem ich weder arbeite noch wohne, macht die Sache für mich schwierig einzuordnen.
Wo bin ich steuerpflichtig? Gibt es für mich Gestaltungsspielräume? Macht die Frage des Wohnsitzes in Österreich einen Unterschied?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
|
|
|
Verfasst von:
tommyK am
02.02.2006 16:24
|
|
THEMA: Re: EkSteuer bei 3 involvierten Staaten |
Hallo!
Ich bin zwar kein Steuerberater, doch würde ich den Fall folgendermaßen sehen: Da keine konkreten Staaten genannt sind, muss ich das OECD Musterabkommen heranziehen, welches von den einzelnen DBAs allerdings abweichen kann!!! Demnach würde meiner Meinung nach das Gehalt, das von Staat A ausbezahlt wird, nur in Staat B besteuert werden (Art. 15 OECD Musterabkommen).
In Österreich würden Sie nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn Sie sich in Ö weniger als 70 Tage aufhalten und ein Verzeichnis darüber geführt wird.
Für eine genauere Aussage wird man sich aber das spezielle Abkommen zwischen den beiden Staaten ansehen müssen.
lg, tommyK |
|
|
|