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Verfasst von: Birgit Neumayer am 26.01.2006 10:07
 


THEMA:  Arbeitszeugnis
Hallo, ich beende mit Ende Jänner meinen Job - ich hätte allerdings gerne ein Arbeitszeugnis. Das Problem: ich war von Juni 04 bis Dezember 04 als freier Dienstnehmer dort tätig, seither über Gewerbeschein. Besteht irgendein Recht auf ein Arbeitszeugnis bzw. falls "freiwilig" eines ausgestellt wird, hat dies eine Aussagekraft/ist dies gültig?? Grüsse, Birgit
Verfasst von: Rechenschieber am 26.01.2006 10:07
 


THEMA:  Re: Arbeitszeugnis
Ein freier Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Wenn der Dienstgeber gewillt ist, könntest Du ihn z.B. um ein Empfehlungsschreiben ersuchen.
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