Verfasst von:
Birgit Neumayer am
26.01.2006 10:07
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THEMA: Arbeitszeugnis |
Hallo,
ich beende mit Ende Jänner meinen Job - ich hätte allerdings gerne ein Arbeitszeugnis. Das Problem: ich war von Juni 04 bis Dezember 04 als freier Dienstnehmer dort tätig, seither über Gewerbeschein. Besteht irgendein Recht auf ein Arbeitszeugnis bzw. falls "freiwilig" eines ausgestellt wird, hat dies eine Aussagekraft/ist dies gültig??
Grüsse,
Birgit
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Verfasst von:
Rechenschieber am
26.01.2006 10:07
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THEMA: Re: Arbeitszeugnis |
Ein freier Dienstnehmer hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses.
Wenn der Dienstgeber gewillt ist, könntest Du ihn z.B. um ein Empfehlungsschreiben ersuchen. |
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