Verfasst von:
sabine am
25.01.2006 08:36
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THEMA: Steuernummer |
Da jemand alte Nachrichten nach oben gepuscht hat und die neuen dadurch anscheinend nicht gelesen werden, versuche ich es noch einmal:
Wenn ich Handarbeiten auf Märkten verkaufen möchte, brauche ich dazu eine Steuernummer für häusliche Nebentätigkeit oder fällt das sowieso unter die Grenze von € 3.997,92 jährlich? (Mehr werde ich nie Gewinn haben.) Muss ich dann eine Gewinn-Verlustrechnung machen, oder wie gebe ich es dem Finanzamt an (Formular)? Darf ich Rechnungen ausstellen? (Wenn ich Sonderanfertigungen zuschicke.)
Und wie sieht die Sache aus, wenn ich Kinderbetreuungsgeld beziehe?
Wohin kann ich mich um Informationen wenden?
Vielen Dank, Sabine
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
25.01.2006 08:36
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THEMA: Re: Steuernummer |
Informieren Sie sich bei jener Stelle, die das Kinderbetreuungsgeld auszahlt, wo die Verdienstgrenze liegt.
Die Gewinngrenze von € 3.997,92 ist für die Sozialversicherung von Bedeutung. Ob das Finanzamt eine Steuernummer vergibt, erfragen Sie am besten bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Einige Finanzämter weisen Steuernummern erst zu, wenn Steuerpflicht besteht. Aber um erkennen zu können, ob Sie steuerpflichtig sind, müssen Sie Aufzeichnungen führen.
www.steuerberater-rapp.at
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