Sehr geehrte Damen und Herren,
laut meinen Recherchen bin ich berechtigt, eine neue Einrichtung/Möblierung eines "Eigenheims" von der Steuer abzusetzen. Ich bin aber auch darauf hingewiesen worden, dass das nur bei einem Haus, nicht aber einer Wohnung der Fall ist. Wie ist der Sachverhalt tatsächlich bei einer Eigentumswohnung bzw. wenn die Wohnung Eigentum der Familie ist?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
Astrid Krenn
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