Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreue einen gemeinnützigen Sportverein.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder (Vorstände, Kassier, Jugendleiter, Sportwart)bekommen jährlich einmalig eine Aufwandsentschädigung von 200,00€ bis 1.000,00€. Kosten hierfür werden nicht nachgewiesen.
Sind diese Aufwendungen als Minijob abgabenpflichtig?
Gibt es einen Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Christine Tratz |
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