Erstellen Sie eine Aufstellung der Einnahmen minus berufsbedingter Ausgaben für den Zeitraum Jänner - November. Das daraus resultierende Ergebnis gehört in der Einkommensteuererklärung unter die Rubrik Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb. Das Einkommen aus der unselbständigen Tätigkeit müssen Sie nicht in die Einkommensteuererklärung eintragen, da Ihr Dienstgeber einen Lohnzettel an das Finanzamt übermitteln muß, und die Finanz dieses berücksichtigt. Auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung geben Sie die Anzahl Ihrer Dienstgeber an.
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