Liebe Frau Mag. Weiß,
da unsere Firma in nächster Zeit einige Leute nach Norwegen entsenden wird
(so auch mich) um an einem Kraftwerksbau mitzuwirken eröffnen sich für mich
und meine Kollegen nun einige offene Fragen zu nachstehenden Eckpunkten:
1)Unterkunft im Camp
2)Frühstück, Mittag und Abendessen wird vom Kunden zur Verfügung gestellt
3)Steuerfreiheit ja / nein (oder gilt hier die 186 Tage-Regel?)
Frage:
Steht uns dann überhaupt Taggeld oder bzw. Nächtigungsgeld zu oder obliegt
es unserem Verhandlungsgeschick einen anehmbaren Entsendungsvertrag zu
erwirken.
Besten Dank für Ihre Unterstützung
Günther Klenkhart
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