Ihre Frage ist nicht ganz eindeutig.
1.
Nach § 18 (3) 1 EStG können Sie diese Ausgaben auch dann absetzen, wenn sie für Ihren (Ehe)Partner oder für Ihre Kinder bestimmt sind.
2.
Erhoehte Sonderausgaben koennen Sie nur dann geltend machen, wenn Ihnen der Alleinerverdienerabsetzbetrag zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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