Verfasst von:
Wolfgang Kleinhappl am
01.02.2003 18:53
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THEMA: Welche Formulare? |
Angenommen eine Wohnung wird von 2 Personen vermietet (Meldung an FA erfolgt + Steuernummer von FA für das Unternehmen erhalten):
1) Muss dann jeder der beiden Mit-Eigentümer folgende Formulare einreichen:
a) E1 (ESt Erklärung)
b) E6 (Erkl. der Einkünfte v. Personengesellschaften)
c) E106 (Aufteil. der Einkünfte auf die beteiligten Gesellschafter)
d) Einnahmen/Ausgaben Rechnung?
2) Oder muss:
a) jeder der beiden E1
b) aber nur EINMAL E6, E106 und die E/A Rechnung eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus,
W.K. |
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Verfasst von:
Mag. F. am
01.02.2003 18:53
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THEMA: Re: Welche Formulare? |
Die Formular E6, E106 und die Ergebnisberechnung muß nur einmal für die Steuer-Nr. der Mietgemeinschaft abgegeben werden.
Die E1 muß jeder für sich - auf seiner eigenen Steuer-Nr. abgeben - mit dem Anteil aus der Vermietung. |
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