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Verfasst von: Michael am 09.01.2006 13:06
 


THEMA:  Sozialhilfe
Ich bin zur Zeit freier Dienstnehmer - das Dienstverhältnis endet jedoch bald. Aufgrund dieses Vertrages habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu 2 Fragen: 1. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Sozialhilfe zu bekommen bzw. wer ist der Ansprechpartner für solche Fragen? 2. Wieviel dürfte ich (freiberuflich) zur Sozialhilfe dazuverdienen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.01.2006 13:06
 


THEMA:  Re: Sozialhilfe
Wenn Sie früher einmal ein echtes Dienstverhältnis hatten, dann haben Sie vielleicht daraus noch einen Restanspruch. Fragen Sie einmal beim Arbeitsmarktservice nach.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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