Verfasst von:
Michael am
09.01.2006 13:06
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THEMA: Sozialhilfe |
Ich bin zur Zeit freier Dienstnehmer - das Dienstverhältnis endet jedoch bald. Aufgrund dieses Vertrages habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu 2 Fragen:
1. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Sozialhilfe zu bekommen bzw. wer ist der Ansprechpartner für solche Fragen?
2. Wieviel dürfte ich (freiberuflich) zur Sozialhilfe dazuverdienen?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.01.2006 13:06
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THEMA: Re: Sozialhilfe |
Wenn Sie früher einmal ein echtes Dienstverhältnis hatten, dann haben Sie vielleicht daraus noch einen Restanspruch.
Fragen Sie einmal beim Arbeitsmarktservice nach. |
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