Verfasst von:
egon am
09.01.2006 20:09
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THEMA: Werbungskosten |
Ich habe mir einen neuen Flachbildschirm beim Metro günstig gekauft:) Tolle Preise, da 35Jahre Jubiläum.
Da ich nicht selbständig bin, hab ich den Bildschirm mit der Metrokarte meines Arbeitgebers angeschafft aber mit meiner Bankomatkarte bezahlt.
Auf der Rechnung ist natürlich somit nicht meine Anschrift bzw. mein Name ersichtlich.
Kann ich den TFT irgendwie als Werbungskosten beim Arbeitnehmerveranlagung abschreiben? Welche Möglichkeiten/Alternativen habe ich sonst?
Vielen Dank! |
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Verfasst von:
egon am
09.01.2006 20:09
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THEMA: Re: Werbungskosten |
Meine Frage bzw. Sachlage scheint Steuerrechtlich kaum lösbar zu sein ;)
Gibt es den keine nachvollziehbare Erklärungen/Lösungen?
Danke im Voraus! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.01.2006 20:09
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THEMA: Re: Werbungskosten |
Ja,wenn Sie beweisen, dass Sie den Bildschirm gezahlt haben und ausschließen, dass der Arbeitgeber ihn abschreibt.
Der Arbeitgeber soll den Bildschirm an Sie weiterfakturieren. |
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