Verfasst von:
Martin am
14.02.2006 13:51
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THEMA: Hauskauf |
Hallo
Wir haben uns im August 2005 ein Haus gegauft welches über ein Darlehen finanziert wurde,seinerzeit meinte der Notar welcher den Kauf abwickelte das ich das Inventar(welches beim Kauf im Haus verblieb)steuerlich abschreiben könnte jedoch eine deteilierte Aufstellung der Möbel machen müßte.
Was genau kann ich nun wircklich beim Finanzamt geltend machen bzw.was ist alles abschreibbar,wie sieht es mit Notar und Maklerkosten aus??
mfG.Martin |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
14.02.2006 13:51
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THEMA: Re: Hauskauf |
Nur wenn Sie in Zusammenhang mit dem Haus Einkünfte erzielen, können Sie auch die entsprechenden Ausgaben geltend machen. Also bei Vermietung des Gebäudes oder Nutzung als Betriebsgebäude oder anteilig für ein Arbeitszimmer (sehr eingeschränkt).
Abschreibbar sind das Inventar und das Gebäude selbst, nicht jedoch der Grundanteil. Ausserdem nur verteilt über die normale Restnutzungsdauer (bis 67 Jahre beim Gebäude, bis 10 Jahre beim Inventar).
Anschaffungsnebenkosten wie Makler und Notar sind auf Gebäude, Grund und Inventar entsprechend aufzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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