Verfasst von:
Arian am
13.01.2006 00:47
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THEMA: Wie hoch darf der/das Gewinn/Einkommen max. sein? |
Hallo,
Ich bin seit ca. 3 jahren selbstständig.
Ich zahle quartalsweise Ust. Weil zur Zeiz mein Umsatz nicht hoch genug ist, hab ich mir gedacht ich verzichte auf Vorsteuerabzug und arbeite eben ohne Ust.
Ich bin noch Student und beziehe ein wenig Stipendium und Kindergeld.
Bin bei der GKK versichert und von der GSVA befreit.
Meine Fragen:
1) Wie lange bin ich noch von der GSVA befreit?
2) Wie hoch darf mein Einkommen im Monat sein, sodass mir kein Kindergeld und Stipendium zusteht?
2a) Wird hier das Monatseinkommen oder Jahreseinkommen in Betracht gezogen? oder ist nur der Gewinn relevant? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.01.2006 00:47
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THEMA: Re: Wie hoch darf der/das Gewinn/Einkommen max. sein? |
1)Solange Sie die GSVG -grenzen nicht übersteigen.
2)Für das Kindergeld gelten 14.600,-- € jährlich.
Für das Stipendium wird das Familieneinkommen herangezogen und danach werden Abstufungen vorgenommen.
2a) für diese Grenzen zählt nur der Gewinn.
www.steuerberatung-weiss.at |
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