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Verfasst von: tom1 am 09.01.2006 17:59
 


THEMA:  Sonderausgaben
S.g. Damen und Herren! Ich hätte bzgl. meiner Arbeitnehmerveranlagung folgende Fragen und würde über einen Lichtblick sehr freuen: Bewohne mit meiner Gattin eine Wohnung mit Kaufrecht (nach 10 Jahren). Nun habe ich eine Bestätigung für das Finanzamt erhalten, wo folgender Text angeführt ist: "Zur Errichtung des Wohnhauses wurden Darlehensmittel (bzw. Eigenmittel…)verwendet u….." "Davon entfallen auf Ire Wohnung…" Die Bestätigung für das FA ist auf mich und meiner Frau ausgestellt. Kann ich den Betrag durch zwei teilen und hälfte ich und hälfte meine Gattin als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung anführen? Sonstige möglichkeiten? Beste Grüße und vielen Dank
Verfasst von: Karl am 09.01.2006 17:59
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben
Es steht Ihnen frei zu entscheiden, wer und welchem Ausmaß die Sonderausgaben geltend macht.
Verfasst von: egon am 09.01.2006 17:59
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben
soll das heisen, dass der betrag durch zwei geteilt werden kann und je zu 50% geschrieben werden darf?
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