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Verfasst von: W. Kleinhappl am 30.01.2003 17:18
 


THEMA:  Mietverrechnung / Zahlungsbeleg
Guten Tag! 1) Muss man als Vermieter (Privatperson) dem Mieter (Privatperson) eine montliche Mietverrechnung oder sonstigen regelmässigen Zahlungsbeleg ausstellen, wenn der Jahresumzatz der Vermietung kleiner als 7.500.-EUR ist? 2) Da bei diesem Umsatz keine USt-Erklärung nötig ist, fällt doch auch die "Einnahmen/Ausgaben Rechnung" weg, oder? Vielen Dank, WOlfgang K.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 30.01.2003 17:18
 


THEMA:  Re: Mietverrechnung / Zahlungsbeleg
1.)Auf Verlangen des Mieters müssen Sie einen Beleg ausstellen,natürlich ohne Umsatzsteuer. 2.)Die Einnahmen -Ausgaben-Rechnung entfällt dann, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen u.der Überschuss aus der Vermietung kleiner als € 730,-- jährlich ist oder wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen unter 6.975,--€ liegt.
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