Verfasst von:
W. Kleinhappl am
30.01.2003 17:18
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THEMA: Mietverrechnung / Zahlungsbeleg |
Guten Tag!
1) Muss man als Vermieter (Privatperson) dem Mieter (Privatperson) eine montliche Mietverrechnung oder sonstigen regelmässigen Zahlungsbeleg ausstellen, wenn der Jahresumzatz der Vermietung kleiner als 7.500.-EUR ist?
2) Da bei diesem Umsatz keine USt-Erklärung nötig ist, fällt doch auch die "Einnahmen/Ausgaben Rechnung" weg, oder?
Vielen Dank,
WOlfgang K. |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
30.01.2003 17:18
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THEMA: Re: Mietverrechnung / Zahlungsbeleg |
1.)Auf Verlangen des Mieters müssen Sie einen Beleg ausstellen,natürlich ohne Umsatzsteuer.
2.)Die Einnahmen -Ausgaben-Rechnung entfällt dann, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen u.der Überschuss aus der Vermietung kleiner als € 730,-- jährlich ist oder wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen unter 6.975,--€ liegt. |
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