Verfasst von:
dirac am
03.01.2006 13:37
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THEMA: neue selbstständige? |
1.)bedarf es eines gewerbescheins um gelegentlich fuer honrarnoten - in meinem fall als tontechniker - zu arbeiten?
das ist doch durch den begriff "neuer selbstständiger" nun nicht mehr nötig, oder?
2.) muss man sich als neuer selbstständiger irgendwo anmelden, oder schickt man sobald man über die 750 Euro/jahr gekommen ist die honorarnoten ans finanzamt und das ganze ist legitim?
3.)als student bin ich noch bei den eltern mitversichert und "beziehe" noch kinderbeihilfe; wo liegen hier meine finanziellen grenzen?
danke, lg
peter |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
03.01.2006 13:37
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THEMA: Re: neue selbstständige? |
Zu 1.
Nur weil die neuen Selbständigen (= Leute ohne Gewerbeschein) in die Pflichtversicherung mit einbezogen wurden, heisst das nicht, dass sie nun keinen Gewerbeschein mehr benötigen würden. Sie verstossen eben gegen das Gewerberecht.
Zu 2. und 3.
Es gibt verschiedene Grenzen.
Im Detail siehe die unter
http://www.steuerverein.at/steuerinfos/steuern_unternehmer.htm
genannten Quellen. Insbesondere auch den Steuerleitfaden für Studierende. Oder die in diesem Forum bereits gegebenen Hinweise.
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