wann werden anpassungen von zuverdienstgrenzen gemacht?
konkret wurde 2001 für zb. studenten eine zuverdienstgrenze von 8.725 euro pro jahr festgelegt. durch jährliche (kollektivvertragliche) gehaltserhöhungen bin ich jetzt exakt an dieser grenze. durch eine neuerliche erhöhung dieses jahr würde diese grenze überschritten werden.
wann kann man bei solchen zuverdienstgrenzen mit einer anhebung rechnen (oder korrektur aufgrund der inflation,...)?
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