Verfasst von:
Oliver H. am
26.12.2005 15:20
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THEMA: Steuerabgabe |
Ich möchte mein Gewerbe nächstes Jahr offiziell anmelden (Musikbranche). Dafür ist jedoch nur, soweit mir bekannt ist, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung notwendig? Stimmt das?
Durch diese ermittle ich ja die Steuer: USt-VSt. Ist die VSt höher hol ich sie mir zurück, ist die USt höher muss ich den Betrag bezahlen? So habe ich das jedenfalls verstanden.
Aber wie oft muss ich das pro Jahr machen? Monatlich? Oder einmal im Jahr? Ein Freund von mir meinte, einmal im Jahr genügt. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
26.12.2005 15:20
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THEMA: Re: Steuerabgabe |
Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung dient der Ermittlung des Gewinnes; ab ca. € 10.000 fällt Einkommensteuer an.
Die Umsatzsteuer berechnet man aus den Einnahmen und sonstigen ustpflichtigen Erträgen, abzüglich der in Ausgaben enthaltenen und abziehbaren Vorsteuerbeträgen. Kleinunternehmer (siehe "Steuer-Forum FAQ"), die zur Ust-Pflicht optieren, berechnen die Umsatzsteuer vierteljährlich; bei Überschreiten der Umsatzgrenze von € 22.000 müssen Sie die Umsatzsteuer monatlich berechnen.
www.steuerberater-rapp.at
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