Verfasst von:
heli am
19.12.2005 09:04
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THEMA: Regelbesteuerung |
Guten Tag
Ich hab schon 1m Jahre 1994 die Regelbesteuerung beantragt (Vermietung u. Verpachtung)
Jetzt sind aber die grossen Investitionen vorbei.
Meine Frage wäre wann und wie man diese wieder Kündigen kann und was man beachten soll.
mfg helmut |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
19.12.2005 09:04
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THEMA: Re: Regelbesteuerung |
Sie müssen den Widerruf der Regelbesteuerung dem Finanzamt am besten unverzüglich schriftlich melden, um ab 2006 keine Umsatzsteuer mehr abführen zu müssen. Eventuell sind in Anspruch genommene Vorsteuern anteilig zurückzuzahlen.
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