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Verfasst von: heli am 19.12.2005 09:04
 


THEMA:  Regelbesteuerung
Guten Tag Ich hab schon 1m Jahre 1994 die Regelbesteuerung beantragt (Vermietung u. Verpachtung) Jetzt sind aber die grossen Investitionen vorbei. Meine Frage wäre wann und wie man diese wieder Kündigen kann und was man beachten soll. mfg helmut
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.12.2005 09:04
 


THEMA:  Re: Regelbesteuerung
Sie müssen den Widerruf der Regelbesteuerung dem Finanzamt am besten unverzüglich schriftlich melden, um ab 2006 keine Umsatzsteuer mehr abführen zu müssen. Eventuell sind in Anspruch genommene Vorsteuern anteilig zurückzuzahlen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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