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Verfasst von: Nick Schaumann am 13.12.2005 15:08
 


THEMA:  1 Prozent Regel für KFZ
Hallo, ich bin im Vertrieb unterwegs, und habe dazu ein Firmenwagen. Diesen Firmenwagen wird mit der 1% Regel abgerechnet, d.h. ein Prozent vom Fahrzeugwert wird mit mein Bruttogehalt mitversteuert. Da ich mein Firmenwegen nur geschäftlich nutze hab ich die Möglichkeit die gezahlte Steuer vom Finanzamt zurück zu fordern, ich bin gerade bei der Steuererklärung und finde nicht die Stelle wo ich das "eintragen" kann. ( finde nur die Stelle mit den privaten Fahrzeug und mit 0,30 Cent pro Kilomenter ) kann ich dort die gefahrene KM eintragen ? oder was kann ich tun
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 13.12.2005 15:08
 


THEMA:  Re: 1 Prozent Regel für KFZ
Die 1% gibt es nur in DE. Bei uns in AT sind es 1,5% :-(((
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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