Verfasst von:
Nick Schaumann am
13.12.2005 15:08
|
|
THEMA: 1 Prozent Regel für KFZ |
Hallo,
ich bin im Vertrieb unterwegs, und habe dazu ein Firmenwagen. Diesen Firmenwagen wird mit der 1% Regel abgerechnet, d.h. ein Prozent vom Fahrzeugwert wird mit mein Bruttogehalt mitversteuert.
Da ich mein Firmenwegen nur geschäftlich nutze hab ich die Möglichkeit die gezahlte Steuer vom Finanzamt zurück zu fordern,
ich bin gerade bei der Steuererklärung und finde nicht die Stelle wo ich das "eintragen" kann. ( finde nur die Stelle mit den privaten Fahrzeug und mit 0,30 Cent pro Kilomenter )
kann ich dort die gefahrene KM eintragen ? oder was kann ich tun |
|
|
Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
13.12.2005 15:08
|
|
|
|