Guten Morgen!
Ich kämpfe derzeit mit einigen Unklarheiten hinsichtlich der elektronischen Signatur f. Rechunungen!
1. schließt eine nicht elektronisch signierte Rechnung nur vom VSt-Abzug aus, oder gilt sie mangels Vollständigkeit auch nicht als Rechnung?
2. Sind nur Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, betroffen, oder gilt dies generell f. alle Rechnungen (zB auch Exportrechnungen, wo das Problem des VSt-Abzugen ohnehin nicht auftritt)?
2a. falls ja: dürfen nicht zum VSt-Abzug berechtigende (also 0% USt., Import, ...) nach wie vor als Email gesendet werden, oder müssen auch ausländische Rechnungen digital signiert werden?
Danke |
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