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Verfasst von: Bernhard am 12.12.2005 06:56
 


THEMA:  Halbes Kilometergeld für freie DN?
Ich arbeite schön länger neben meinem Studium für eine Firma als freier DN. Für die Organisation von Veranstaltungen in verschiedenen Bundesländern (kommt ca. 2-3x pro Jahr vor) bekomme ich für Fahrten mit meinem privaten PKW grundsätzlich nur das halbe Kilometergeld. Begründung: zunächst sei das für freie Dienstnehmer so üblich und 2. soll es nur die Treibstoffkosten in etwa abgelten. Habe ich einen rechten Anspruch auf das volle Kilometergeld oder gilt das "halbe Kilometergeld" nunmehr als mündliche fixe Vereinbarung, wobei ich es als wahr hingenommen habe, das freien DN nur das halbe km-Geld zustünde (wovon dann auch SV abgezogen würde). LG Bernhard
Verfasst von: jeannie am 12.12.2005 06:56
 


THEMA:  Re: Halbes Kilometergeld für freie DN?
Hallo Bernhard, es gibt keine Regelung, wonach Dir nur das halbe km-Geld zustünde. Bei frDV und Werkverträgen werden km-Abgeltungen sehr individuell gehandhabt. Du solltest das amtliche km-Geld als Ausgabe verbuchen, das erhaltene km-Geld als Einnahme, und die Differenz ist somit gewinnmindernd. Bei meinen MS-Honorarnoten steht im Vordruck, es sei ein freier Dienstvertrag, die Firma hat mich jedoch nie bei bei der GKK angemeldet. Bei einer anderen Firma steht sogar, ich sei "freie Dienstnehmerin, also nicht versichert". Sollte ich über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen wollen, müsse ich einen Gewerbeschein lösen. Auch das stimmt nicht, denn beim Gewerbeschein gibt es keine Mindestverdienstgrenzen. Unterm Strich gibt es keine Handhabe, man akzeptiert oder verzichtet auf den Job. Bei frDV hast Du weder den Schutz der Arbeiterkammer noch der Wirtschaftskammer. lg jeannie
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