Verfasst von:
bernhard am
12.12.2005 06:41
|
|
THEMA: aufrechtes DV-freier DV-nebenberufliche tätigkeit |
Hallo!
Ich bin in einem aufrechten Dienstverhältnis, in dem ich regelmäßig meine Lohnsteuer und Sozialversicherung abführe.
Weiters habe ich einen freien Dienstvertrag, wo die Beiträge an die zuständige GKK abgeführt werden.
Zusätzlich führe ich diverse Mystery Shoppings durch. Durch km-Geldsätze und Diäten ist diese Tätigkeit negativ.
Frage 1: Kann ich mit diesen Verlusten meine ESt Pflicht durch meinen obigen freien DV mindern???
Frage 2: Bin ich verpflichtet im Fall von positiven Ergebnissen, dass in derselben Rubrik anzuführen???
Bitte um Antworten. |
|
|
Verfasst von:
jeannie am
12.12.2005 06:41
|
|
THEMA: Re: aufrechtes DV-freier DV-nebenberufliche tätigkeit |
Hallo Bernhard,
auch ich habe nebenbei freie Dienstverträge und führe MS durch, kenne also Deine Situation aus der Praxis.
Alle Deine Einkünfte werden zusammengezählt - und in Deinem Fall auch subtrahiert.
Ständige Verluste könnte das FA aber auch als Liebhaberei ablehnen.
Erzielst Du aus frDV und Honorarnoten (nach Abzug der Spesen) zusammen weniger als 730,- jährlich, so ist dieses Einkommen steuerfrei. Darüber sind statt L1 die Formulare E1 und E1a zu verwenden.
Verwirrend ist, dass ein frDV von der GKK als unselbstständige Tätigkeit gewertet wird, vom FA jedoch als selbstständige Tätigkeit.
lg jeannie
|
|
|
|