Verfasst von:
Alain am
10.12.2005 16:58
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THEMA: Stipendium & Werkvertrag & Honorarnote |
Hallo!
Ich bin seit 3 Jahren in einer Arbeitsstiftung (Student) und erhalte vom AMS Arbeitslosengeld. Durch diesen Umstand ist es mir nun erlaubt bis zur Geringfügigkeit dazu zu verdienen, wenn der Tageshöchstsatz von ca. 25€ nicht überschritten werden darf. Das AMS habe ich selbstverständlich in Kenntniss gesetzt.
Nun bin ich bei einem Unternehmen auf Werkvertragsbasis beschäftigt, dem ich monatliche Honorarnoten in der Höhe von 320€ überreiche. Diese Honorarnoten gliedern sich in 2 Teile.
a. die geleisteten Stunden pro Tag (nicht mehr als 3h bzw. 24€). und insgesamt nicht mehr 22,5h bzw. 180€ monatlich.
b. in eine Kilometergeldpauschale 140€
Meine Fragen wären jetzt:
1. Gilt die Kilometergeldpauschale jetzt als Aufwandsentschädigung?
2. Muss ich am Ende des Jahres mit einer Nachzahlung rechnen? Falls ja, in welcher Höhe? Im Hauptverband scheint eigenartigerweise nichts auf. Sollte es das aber nicht bei einem Werkvertrag?
3. Kann ich Studentenjobs für andere Unternehmen auf Honorarnotenbasis (ohne Werkvertrag oder ähnliches) bis zu einer Höhe von 160€ ausüben, oder nicht?
160€ = 320€ Geringfügigkeitsgrenze - den bereits verdienten 180€ (d.h. ich rechne die 140€ Kilomtergeldpauschale nicht rein)
4. Wenn ich auf der Honorarnote die 20% MWST dazu verrechne (ist ein Wunsch vom Unternehmen) was muss ich dann beachten?
Wenn ich die Honorarnote ohne MWST einreiche, mit welchen Vorteilen kann ich dann rechnen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Alain
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Verfasst von:
xxx am
10.12.2005 16:58
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THEMA: Re: Stipendium & Werkvertrag & Honorarnote |
4. hier sehe ich keine Sinn das sich das Unternehmen das wünscht, da ja kein Vorteil.
Ist z.b Honorar EUR 100,- und du rechnest 20% Steuer dazu zahlt das Unternehmen dir 120,- und muss wieder 20,- an den Grasser abführen.
Verrechnest du keine Steuer zahlt dir das Unternehmen die EUR 100,- und hat wieder genauso viel oder wenig als wenn du Steuer verrechnest und die Firma diese ans Finanzamt zahlt. |
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Verfasst von:
Wolfgang1 am
10.12.2005 16:58
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THEMA: Re: Stipendium & Werkvertrag & Honorarnote |
Meines Erachtens läuft man mit dem hohen "Kilometergeldpauschale" Gefahr, dass der Beitragsprüfer bzw. Lohnsteuerprüfer eine Aufwandsentschädigung in dieser Größenordnung sicherlich sehr genau ansehen wird und eine Umgehung der lohnrechtlichen und abgabenrechtlichen Vorschriften wittern wird. Darüberhinaus werde "Pauschalen" in diesem Bereich ohne Fahrtenbuch bzw. exakte Aufzeichnungen nicht anerkannt. Sollte dies in diesem Fall passieren bringt Sie der Prüfer relativ leicht über die Geringfügigkeitsgrenze, mit sämtlichen Konsequenzen (Verlust der AMS-Leistung, etc.) |
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Verfasst von:
jeannie am
10.12.2005 16:58
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THEMA: Re: Stipendium & Werkvertrag & Honorarnote |
Hallo Alain,
ich bin zwar weder Studentin noch im Bezug des AMS, darf also verdienen soviel ich will. Doch arbeite ich überwiegend mit Werkverträgen, freien Dienstverträgen, einer Gewerbeberechtigung als Kleinstunternehmerin, etc.
1. Bei einem Werkvertrag habe ich die Wahlmöglichkeit zwischen einer Kilometerabrechnung laut Fahrtenbuch und einer Kilometerpauschale. In den Unterlagen der Firma steht ausdrücklich (trotzdem gebe ich keine Garantie), dass die km-Abgeltung kein Teil des Einkommens ist, die km-Pauschale (nach Abzug der tatsächlichen Fahrtspesen!) sehr wohl als Einkommen zu versteuern ist. Ich habe kein Auto und mußte die Pauschale wählen, sammle aber alle Bus- und ÖBB-Fahrscheine bzw. lasse mir von Bekannten Zahlungen für die Mitfahrgelegenheit bestätigen.
Aus früheren Zeiten im AMS-Bezug weiß ich, dass das Arbeitsamt Spesen nur bis zu einem bestimmten %-Satz akzeptiert hat.
4. Ausgewiesene MWST. muß ans Finanzamt abgeliefert werden.
Der Unternehmer hat den Vorteil, dass er diese MWST. als Vorsteuer beim Finanzamt gegenrechnen kann.
Diesen Vorteil könntest auch Du nutzen: Die MWST. aller Deiner betriebsbedingten Ausgaben kannst Du gegenrechnen. Dann überweist Du dem Finanzamt nur die restliche MWST.
Leider gehe ich davon aus, dass Du wenig Spesen hast. ÖBB-Fahrscheine enthalten nur 10 % MWSt., für viele Spesen gibt es keine Belege, etc.
Somit ist die MWST. für Dich absolut wertlos.
lg jeannie |
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