Verfasst von:
tvandor am
10.12.2005 20:13
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THEMA: Honorarnote |
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Einzelunternehmen gegründet und bekomme meine Aufträge über eine österr. Firma und stelle dieser nach Abschluß des Projektes meine Rechnung mittels Honorarnote. Laut Geschäftsplan sollte mehr als € 22.000,-- / Jahr an Umsatz anfallen. Muß bzw sollen die Honarnoten mit oder ohne Ust ausgestellt werden? Ich kann noch nicht genau abschätzen wie hoch die Aufwendungen im Jahr sein werden, gehe aber davon aus das es hauptsächlich um KFZ Kosten (ca 30.000km/Jahr) handeln wird. Sonstige Anschaffungen werden eher nicht benötigt werden.
MfG
Thomas |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
10.12.2005 20:13
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THEMA: Re: Honorarnote |
Wenn voraussichtlich der Umsatz mehr als € 22.000,--/Jahr betragen wird und Ihr Auftraggeber ein Unternehmer ist, sollten Sie die Honorarnoten mit Ust ausstellen.
www.steuerberater-rapp.at
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Verfasst von:
Karl am
10.12.2005 20:13
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THEMA: Re: Honorarnote |
Sie können bis € 26.400 Umsatz machen, da die 22.000 eine Nettogröße ist (22.000 + USt) |
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Verfasst von:
jeannie am
10.12.2005 20:13
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THEMA: Re: Honorarnote |
Die Aufwendungen sind für die Umsatzsteuer unerheblich. Selbst bei einem Minus fällt Umsatzsteuer an.
lg jeannie |
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