Als Alleinerzieher kann man die Nachmittagsbetreuung für Kinder als außergewöhnlich Belastung geltend machen.
Die Kosten für Ihren Bus könnten Werbungskosten sein,gelten aber vielleicht durch den Verkehrsabsetzbetrag als abgegolten.Ich würde auf alle Fälle es einmal versuchen.Das Finanzamt entscheidet dann ohnehin. |
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