Verfasst von:
nessi am
28.11.2005 11:10
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THEMA: Honorartätigkeit |
Ich bin völlig verzweifelt, da ich nicht weiß wie ich mein Einkommen versteuern soll. Also ich bin Hausfrau und bei meinem Mann mitversichert. Als Nebenjob bin ich bei einem Gemeinnützigen Verein für ambulante Rehamaßnahmen als frei Mitarbeiterin tätig. Ich schreibe eine Rechnung und bekomme mein Geld für die geleisteten Stunden, das wars. So nun muß ich meine Steuererkärung machen und weiß nicht wie. Das Jahreseinkommen im letzten Jahr lag bei 3700 Euro. In diesem Jahr sind es aber 4600 Euro. Macht das einen Unterschied? Kann ich da die sogenannte Übungsleiterpauschale abziehen? Bitte helft mir weiter. Vielen Dank schon mal.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.11.2005 11:10
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THEMA: Re: Honorartätigkeit |
Sie können von Ihrem Einkommen entweder tatsächlich geleistete Ausgaben abziehen oder je nach Tätigkeit ein Pauschale von 6 od.12% des Einkommens.
Wenn Sie keine Kinder haben und mehr als 2.200€ jährlich verdienen, dann steht Ihrem Ehemann nicht mehr der Alleinverdienerabsetzbetrag zu. |
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