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Verfasst von: Dieter am 27.11.2005 10:12
 


THEMA:  Kilometergeld - Sozialversicherung
Hallo ! Ich habe gehört, dass Kilometergelder sozialversicherungspflichtig sind. Ändert das etwas für einen Einzelunternehmer der seine betriebl. KM als Betriebsausgabe ansetzt? (Muss man nun dafür SV abführen, oder bleibt alles so wie bisher?) Und wie ist es wenn ein Bekannter für mich einmal eine Ware zustellt und ich gebe ihm eine Entschädigung in Höhe des KM-Geldes? Danke für die Hilfe Dieter
Verfasst von: Jutta Rapp am 27.11.2005 10:12
 


THEMA:  Re: Kilometergeld - Sozialversicherung
Die sozialversicherungspflichtigen KM-Gelder betrifft nur die freien Dienstnehmer. Für einen Einzelunternehmer bleibt alles wie bisher. Auch die Auszahlung von KM-Geldern als Entschädigung für gelegentliche Fahrten ist weder einkommensteuer- noch sozialversicherungspflichtig.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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