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Verfasst von: Johann Lechner am 01.12.2005 08:30
 


THEMA:  Skonto
Guten Abend, 1.) Wenn ich als Einzelunternehmer eine Rechnung zahle und z.B bei Barzahlung 2% Skonto bekomme muss ich mir dann die Umst.selber neu berechnen um meine Vorsteuer korrekt in meine E/A einzutragen? Beispiel: Rechnungsbetrag 18,57 Mwst. 3,71 Gesamt 22,28 -2% Skonto 21,83 2.) Ich habe in Deutschland einen Server gemietet von dort bekomme ich RE. mit 16% Mwst. Da ich eine UID Nr. habe müsste meiner Theorie nach, wenn ich das meinem Lieferanten melde er es ohne Mwst. in Rechnung stellen und ich wäre dann unserer Finanz die 20% schuldig?.Die ich mir wieder als Vorsteuer zurückhole, kanns irgendwie nicht verstehen. Vielleicht kann jemand mir auf das richtige Gleis helfen. Danke im voraus Johann Lechner
Verfasst von: Johann Lechner am 01.12.2005 08:30
 


THEMA:  Re: Skonto
könnte sich bitte meine Frage mal ein guter Geist durchlesen. danke J.Lechner
Verfasst von: Karl am 01.12.2005 08:30
 


THEMA:  Re: Skonto
ad1) Ja ad2) Rechnung mit 0% (Reverse-Charge). Was können Sie nicht verstehen?
Verfasst von: Johann Lechner am 01.12.2005 08:30
 


THEMA:  Re: Skonto
Ich habe also sagen wir 20 Euro an meinen Deutschen Partner gezahlt (ohne MwST). In meiner E/A Rechnung eine Ausgabe, bin aber die 20% dadurch bei meiner nächsten Umsatzsteuermeldung 4 Euro unserer Finanz schuldig.Die zahle ich und in dem Moment ich die 4 Euro in meine E/A eintrage ist es dann eine bez. Vorsteuer. Das ist ja denn nur arbeit und sonst nix. mfg Johann Lechner
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