Verfasst von:
Johann Lechner am
01.12.2005 08:30
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THEMA: Skonto |
Guten Abend,
1.)
Wenn ich als Einzelunternehmer eine Rechnung zahle und z.B bei Barzahlung 2% Skonto bekomme muss ich mir dann die Umst.selber neu berechnen um meine Vorsteuer korrekt in meine E/A einzutragen?
Beispiel:
Rechnungsbetrag 18,57
Mwst. 3,71
Gesamt 22,28
-2% Skonto 21,83
2.)
Ich habe in Deutschland einen Server gemietet von dort bekomme ich RE. mit 16% Mwst.
Da ich eine UID Nr. habe müsste meiner Theorie nach, wenn ich das meinem Lieferanten melde er es ohne Mwst. in Rechnung stellen und ich wäre dann unserer Finanz die 20% schuldig?.Die ich mir wieder als Vorsteuer zurückhole, kanns irgendwie nicht verstehen.
Vielleicht kann jemand mir auf das richtige Gleis helfen.
Danke im voraus
Johann Lechner |
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Verfasst von:
Johann Lechner am
01.12.2005 08:30
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THEMA: Re: Skonto |
könnte sich bitte meine Frage mal ein guter Geist durchlesen.
danke
J.Lechner |
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Verfasst von:
Karl am
01.12.2005 08:30
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THEMA: Re: Skonto |
ad1) Ja
ad2) Rechnung mit 0% (Reverse-Charge). Was können Sie nicht verstehen? |
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Verfasst von:
Johann Lechner am
01.12.2005 08:30
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THEMA: Re: Skonto |
Ich habe also sagen wir 20 Euro an meinen Deutschen Partner gezahlt (ohne MwST).
In meiner E/A Rechnung eine Ausgabe, bin aber die 20% dadurch bei meiner nächsten Umsatzsteuermeldung 4 Euro unserer Finanz schuldig.Die zahle ich und in dem Moment ich die 4 Euro in meine E/A eintrage ist es dann eine bez. Vorsteuer.
Das ist ja denn nur arbeit und sonst nix.
mfg
Johann Lechner
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