Mein Steuerberater hat bisher meinen Abschluss (Kleinunternehmer - max. 22000 Euro Umsatz) in Form einer doppeltenten Buchhaltung gemacht.
Nach einem Steuerberaterwechsel möchte nun meinem Steuerberater dies in Form einer Ein- /Ausnahmenrechnung selbst vorbereiten. Geht das vom Gestz her?