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Verfasst von: Heinz Suitner am 16.01.2003 12:53
 


THEMA:  Welche Aufzeichnungspflicht
Mein Steuerberater hat bisher meinen Abschluss (Kleinunternehmer - max. 22000 Euro Umsatz) in Form einer doppeltenten Buchhaltung gemacht. Nach einem Steuerberaterwechsel möchte nun meinem Steuerberater dies in Form einer Ein- /Ausnahmenrechnung selbst vorbereiten. Geht das vom Gestz her?
Verfasst von: J. Rapp am 16.01.2003 12:53
 


THEMA:  Re: Welche Aufzeichnungspflicht
Wenn die Buchführungsgrenzen nicht überschritten werden, ist ein Wechsel vom Bilanzierer zum E/A-Rechner möglich.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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