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Verfasst von: Christoph Gieselmann am 18.01.2003 11:14
 


THEMA:  umzug von D nach Ö
Da ich im Frühjahr 2002 von Deutschland nach Österreich übersiedelt bin, interessiert es mich, ob ich die Umzugskosten und die Kosten für Fahrten zum Vorstellungsgespräch und zur Wohnungssuche in Österreich oder Deutschland steuerlich geltend machen kann. Und muss ich das mit Quittungen belegen oder gibt es Festbeträge ich geltend machen kann. Da ich den noch einen Wohnsitz in D habe, kann ich da Fahrtkosten Ö-D-Ö geltend machen? Vielen Dank im Voraus.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 18.01.2003 11:14
 


THEMA:  Re: umzug von D nach Ö
Sehr geehrter Herr Gieselmann, mir ist es bereits bei mehreren Klienten,welche die selbe Konstellation wie Sie hatten,gelungen,die von Ihnen angesprochenen Kosten geltend zu machen.Allerdings war der Umzug jedesmal beruflich bedingt. Für die Verpflegung gibt es Pauschalen,für die Nächtigung auch,aber Hotelrechnungen sind meist günstiger.Für die Fahrten gibt es Kilometergeld,wenn Sie mit dem Auto gefahren sind.
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