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Verfasst von: Martin am 10.12.2005 18:06
 


THEMA:  HONORARNOTE
Folgende Situation: - ich habe normalen Angestellenvertrag in einem Unternehmen, bin also auch sozialversichert, usw. - möchte nebenbei aber auch eine Arbeit machen und dafür eine Honorarnote austellen - die Tätigkeit setzt sich aus einer Tätigkeit sowie Kilometergeld zusammen, der Zeitaufwand wird ca. EUR 12.000,- ausmachen, die Fahrleistung ca. km 3.500 1. können die EUR 12.000,- ganz normal als Honorar berechnet werden oder muss auch Ust. verrechnet werden? 2. Kann man das Kilometergeld selbst festlegen (z.B. 50 Cent je km) oder muss man das amtliche km-Geld also 38 Cent verechnen? 3. Welcher Betrag muss wie beim Finanzamt versteuert werden? Muss überhaupt etwas bei dieser Summe versteuert werden? 4. Muss das km-Geld auch versteuert werden bzw. können Tankrechnungen abgezogen werden oder ist dies schon im km-Geld enthalten? 5. Muss die Honorarnote auch eine fortlaufende Nummer haben oder genügt z.b. das Ausstellungsdatum 6. Bei Entfall der Ust. muss dies irgendwo vermerkt werden (wie?)? Es kann davon ausgegangen werden, dass dies die einzige Honorarnote sein wird. DANKE im Voraus zur Beantwortung der Fragen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 10.12.2005 18:06
 


THEMA:  Re: HONORARNOTE
1)Bis zu einem Jahresumsatz von EUR 22.000 können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden und dürfen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen - siehe auch Steuer-Forum FAQ 2)Auf der Einnahmenseite können Sie verlangen, was Ihr Kunde bereit ist zu bezahlen; als Ausgabe können Sie nur das amtliche Km-Geld absetzen 3)Einnahmen minus Ausgaben - wenn über EUR 730,00 sind Sie einkommensteuerpflichtig - siehe auch Steuer-Forum FAQ 4)Dem vereinnahmten Km-Geld dürfen Sie nur das amtliche Km-Geld gegenüberstellen, Rest ist steuerpflichtig. Sämtliche Ausgaben für das KFZ sind mit dem Km-Geld abgegolten - siehe auch Steuer-Forum FAQ 5)Wenn an einen Unternehmer fakturiert wird, muß numeriert werden - siehe auch Steuer-Forum FAQ 6)Auf der Honorarnote den Vermerk anbringen "Steuerfrei als Kleinunternehmer" - siehe auch Steuer-Forum FAQ
Verfasst von: jeannie am 10.12.2005 18:06
 


THEMA:  Re: HONORARNOTE
Hallo Martin! Nummerierung: Die Nummerierung wird nur im Umsatzsteuergesetz verlangt. Nur nummerierte Rechnungen können bei bei der Vorsteuer berücksichtigt werden. Da Ihre Honorarnote nicht MWST.-pflichtig ist, ist sie für die Vorsteuer nicht relevant und müßte nicht nummeriert werden. Auch ich bin Kleinunternehmerin. Trotzdem nummeriere ich meine Rechnungen, weil viele Unternehmer diese Feinheit nicht kennen und eine Nummerierung verlangen. Es ist auch leichter, die Übersicht in der eigenen Buchhaltung zu behalten. lg jeannie
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