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Verfasst von: Anna am 25.11.2005 19:46
 


THEMA:  V + V 10% oder 20%
Hallo, neben meinen unselbständigen Einkünften erziele ich Einnahmen durch V+V (mit Option zur Regelbesteuerung)an Dauermieter. Ab heurigen Winter beabsichtige ich nun 4 Appartements an eine tschechische Person zu vermieten, die wiederum vermietet die Appartments wochenweise an Urlauber. Mit der ganzen Abwicklung der Urlauber (App.reinigung, Abgabe der Ortstaxe etc.) habe ich nichts zu tun. Ich würde nun gerne wissen, 1. ob ich eine Privatzimmervermietung beantragen muss und 2. ob die Mieteinnahmen der 10% oder 20% USt unterliegen. Ich wäre dankbar wenn mir jemand antwortet. LG Anna
Verfasst von: dIdI am 25.11.2005 19:46
 


THEMA:  Re: V + V 10% oder 20%
ich denke, dass ist eine vermietung mit 20 %, gewerbeschein ist aus meiner sicht nicht nötig, da ja alles als ganzes vermietet wird. dIdI
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.11.2005 19:46
 


THEMA:  Re: V + V 10% oder 20%
Es wird auf den tatsächlich letzten Verwendungszweck des Mietgegenstandes abgestellt.Das ist in Ihrem Fall die Beherbergung in eingerichteten Räumen und diese ist mit 10% zu verusten.
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