Verfasst von:
Sandra am
22.01.2003 16:32
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THEMA: doppelte Haushaltsführung |
Kann ich Fahrtkosten und Miete auch absetzen, wenn ich mit meinem Partner nicht verheiratet bin? Wir sind beide berufstätig, wobei ich in Steyr arbeite und mein Freund in Wien. Durch einen zweijährigen Kurs den ich in Linz besuchte, war es nicht möglich umzuziehen. Da ich aber fast jedes Wochenende nach Wien fahre (dort wird zukünftig - sofern möglich - auch unser gemeinsamer Wohnsitz sein) hat sich nun einiges an Kosten angesammelt.
Zusätzlich kommt noch dazu, dass es sein kann, dass mein Partner aus beruflichen Gründen nach OÖ versetzt werden könnte, was sich aber erst in ein oder zwei Jahren entscheiden wird. Da ich zur Zeit sehr gut verdiene, wäre es jetzt aber dumm von mir, hier meine Stelle zu kündigen und nach Wien zu gehen, wenn dann mein Partner evt. nach OÖ versetzt wird.
Ich bin grundsätzlich auch nur in meiner Wohnung gemeldet und nicht in Wien.
Ist es möglich die angefallenen Kosten abzusetzen bzw. was müssten wir machen, um diese absetzen zu könnnen. Benötige ich dafür irgendeine Bestätigung oder reicht eine Auflistung der Kosten?
Vielen Dank.
Sandra |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
22.01.2003 16:32
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THEMA: Re: doppelte Haushaltsführung |
Ich glaube, daß Ihre Begründung für eine doppelte Haushaltsführung reicht. Beantragen Sie diese, mit einer Aufstellung Ihrer Kosten beim Finanzamt.Vergessen Sie auch nicht,Ihre Kurskosten abzusetzen.Sie können heuer noch für 1998 eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. |
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