Hallo,
ich möchte als Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen (Software-Programmierung). Dazu einige Fragen:
- Kann man diese Tätigkeit einfach mittels Honorarnoten abrechnen?
- Was muss auf den Honoraren ausgewiesen werden (mit oder ohne Steuer)?
- Ist es richtig, dass eine Einkommensteuerplicht erst entsteh, wenn die Honorare pro Jahr mehr als EUR 730 ausmachen?
- Was ist weiters bei gleichzeitiger nicht selbständiger Arbeit und Nebeneinkünften dieser Art zu beachten?
Vielen Dank im Voraus für alle Tipps!
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