S.g. Damen und Herren,
habe vor meiner Firmengründung bereits Vorleistungen in Form von Anschaffungen (PC, Schreibtisch etc.) geleistet, die ich nun als Einzelunternehmer (Einnahmen-Ausgabenrechner) als Betriebsausgaben geltend machen werde. Die wesentliche Frage dabei ist, ob ich die bezahlte MWSt. vom Finanzamt über die UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) geltend machen kann oder nicht.
DANKE für die Infos !! |
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