Verfasst von:
Maria Anna am
01.11.2005 06:40
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THEMA: Liebhaberei |
Vielen Dank für die Anwort betreff
Prognoserechnung für Verlustausgleich
bei der vermieteten Eigentumswohnung.
Ich möchte aber noch bitte gerne folgendes
wissen
Bei Verkauf der Wohnung nach 12 Jahren Anschaffung:
a) Vorsteuer ist mit 10 Jahren abgegolten.
b) Wie wird der noch offene Verlust beim Finanzamt behandelt. Ist der im vollen Betrag zurückzubezahlen oder wird dieser
mit dem Einkommensteuersatz im Verkaufsjahr besteuert?
Der volle Wohnungverkaufspreis braucht ja nicht vereinkommensteuert werden, stimmt das?
Bitte um Antwort.
Besten Dank
Maria Anna |
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Verfasst von:
Karl am
01.11.2005 06:40
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THEMA: Re: Liebhaberei |
a) wenn Sie beim Kauf oder bei der Errichtung einen Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, stimmt das, und wenn Sie nicht zur Steuerpflicht optieren.
b) die jährlichen Verluste können nur im Jahr der Entstehung mit anderen Einkünften verrechnet werden. Einen Verlustvortrag gibt es hier nicht.
Nach 10 Jahren fällt keine Spekulationssteuer mehr an. |
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