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Verfasst von: Rigelotto am 30.10.2005 15:26
 


THEMA:  Geringfügigkeit und Werkverträge
Guten Tag, ich bin geringfügig beschäftigt (bis zur Grenze + Aufwandsentschädigung, ca. 430€ pro Monat) und habe zusätzlich mit einigen Werkverträgen dazu verdient (Übersetzungen, Kursleitung...ca. 5000 Euro - also unter den 8.888€). Insgesamt komm ich auf etwas weniger als 10.000 Euro für das Jahr 2005. Muss ich nun beim Finanzamt was melden, oder bei der gewerblichen Wirtschaft, bzw. muss ich Steuern bezahlen? Wie ist das mit meiner Versicherung (aufgrund meiner geringfühigen Beschäftigung zahle ihc bie der GKK ein)? Viele Dank für die Antwort! LG Rigelotto
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.10.2005 15:26
 


THEMA:  Re: Geringfügigkeit und Werkverträge
Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen. Gewerbliche Sozialvers. eher auch nicht, aber rufen Sie dort zur Sicherheit an.
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