Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin als freier Dienstnehmer in einem Ingenieurbüro tätig und im Zuge dieser Tätigkeit auch mit meinem PrivatPkw rund 700 km im Monat unterwegs und erhalte dafür das amtliche Kilometergeld. Verwundert habe ich festgestellt, dass vom Kilometergeld auch der Sozialversicherungsbeitrag abgezogen wurde. Stimmt das so? Muss ich auf meiner Honorarnote auch den Sozialversicherungsbeitrag anführen?
Mfg
Roman Hell
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