Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Freund verliess gestern erbost den Notar, da er ein Grundstück verkaufen wollte, und ihn der Notar aufklärte, das beim Verkauf eventuell Spekulationssteuer in Höhe von 50 % (ESTG) anfallen kann.
Kann dies möglich sein?
1.) Er hat sich vor einem Jahr scheiden lassen, wobei der landw. Betrieb folgendermassen aufgeteilt wurde: Er erhält den Betrieb, mit einem der Ex gehörigen Grundstück im Wert von 145.000 Euro (Erbe d.Oma,u.immer schon im Familienbesitz), dafür verzichtet sie auf den Betrieb mit den dazugehörigen Schulden. Im Gegenzug verlangt sie aber Bargeld in Höhe von 145.000€ das sie teilw.sofort und teilweise in Raten erhält. Dies steht auch so im Scheidungsvergleich. Nun möchte mein Freund aber diesen Grund verkaufen, da er ja das Geld für die Ex und für die Schuldentilgung benötigt. Fallen in so einem Fall wirklich Spektulationssteuer in Höhe von 50% an? Was kann man in so einem Fall machen? |
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